Das Ministerium für Staatssicherheit
der
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Markus Wolf Generaloberst des Ministeriums für Staatssicherheit in der DDR, Schriftsteller, geboren am 19.1.1923 in Hechingen (Süd-Württemberg) Sohn des aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie stammenden Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf. Bruder des Filmregisseurs Konrad Wolf. Emigration mit den Eltern 1933 in die Schweiz, ab April 1934 in die Sowjetunion, ab 1952 Aufbau der späteren Hauptverwaltung Aufklärung, dem Auslandsnachrichtendienst der DDR. Ab 1955 Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit der DDR, ab 1980 im Rang eines Generalobersten. 1986 Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf eigenen Wunsch, seitdem schriftstellerisch tätig. 1993 Prozeß wegen »Landesverrats« in Düsseldorf, 1995 Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, 1997 erneuter Prozeß. Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung. Urteil 2000 aufgehoben. Markus Wolf ist verheiratet und lebt in Berlin. |
Rauchen für die Staatssicherheit,
davon hat die Stasi nur geträumt. Die letzten Erhöhungen der Tabaksteuer sollten übrigens dazu führen, daß die Zahl der Raucher erheblich zurück geht. Was sie nicht tut, nicht erheblich. Man stopft selbst, raucht Zigarren oder gleich die Marlboro aus der Ukraine. Die erste Erhöhung im neuen Jahrtausend dagegen war noch für die innere Sicherheit nach den Anschlägen des 11. 09. gedacht. |
Vom totalen Lauschangriff über die totale
Kontoliste der deutschen Bankkunden und die
totale Gendatei bis zum totalen Luftkrieg gegen
Zivilflugzeuge. Die Stasi kann einem ja richtig leid tun, die hatten nur die Personenkennzahlen, mit denen die Ossis durchnummeriert waren und noch nicht mal von jedem die Fingerabdrücke. |
Stasi schoss in Notwehr Anwalt: Anti-DDR-Aktivist eröffnete Feuer an Grenzzaun Von Adalbert Zehnder Schwerin Im so genannten Gartenschläger-Prozess vor dem Schweriner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für drei Schützen eines Stasi-Sonderkommandos langjährige Gefängnisstrafen gefordert. Für den Leiter der Einsatzgruppe beantragte die Anklage wegen versuchten Mordes dreieinhalb, für zwei weitere Schützen drei Jahre Haft. Den heute 44 bis 50 Jahre alten ehemaligen Stasi-Soldaten wird vorgeworfen, im April 1976 an der damaligen innerdeutschen Grenze den DDR-Regimegegner Michael Gartenschläger in menschenverachtender Weise erschossen zu haben. Mit dem Einsatz sollte eine Demontage von Selbstschussautomaten durch Gartenschläger verhindert werden. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Nach gut viermonatiger Prozessdauer sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass die Stasi-Schützen den damals 32-jährigen Fluchthelfer und Anti-SED-Aktivisten aus niedrigen Beweggründen erschossen haben. Ohne Anruf hätten sie aus automatischen Waffen das Dauerfeuer eröffnet und später auf den am Grenzzaun schwer verletzt am Boden Liegenden geschossen. Die Anklage beruft sich auf einen Maßnahmenplan der Stasi, der den Auftrag enthält, Gartenschläger festzunehmen oder zu liquidieren. Zeugen hatten ausgesagt, das Kommando habe Gartenschläger unter allen Umständen und mit allen Mitteln habhaft werden sollen und ihn schließlich eiskalt abgeknallt. Die Angeklagten machten im Prozess ein Recht auf Notwehr geltend. Gartenschläger habe aus einer Pistole das Feuer eröffnet. Der Anwalt des Hauptangeklagten, Peter-Michael Diestel, unterstellte der Staatsanwaltschaft politische Hintergedanken und sprach von einer massiven Vorverurteilung durch die Medien. Gartenschläger sei ein Opfer des Kalten Krieges. Gartenschläger hatte, nachdem er als politischer Gefangener aus DDR-Haft freigekauft worden war, wiederholt Selbstschussapparate an der DDR-Grenze demontiert. Einen derartigen Apparat verkaufte er an das Nachrichtenmagazin Spiegel, das damit die DDR international bloßstellte. |
Fernmeldeüberwachung
- Zu den vielfältigen Greuelgeschichten über
die unabdingbar wichtige Arbeit unseres
Nachrichtendienstes gehört immer wieder die, der
unglaublichen Abhöraffären. Bevor wir hierzu
auf die geschichtlichen Umstände dieser
vollkommen an den Haaren berbeigezogenen
Aufmacher eingehen, erlauben wir uns die
angeblich so demokratischen Verhältnisse der
deutschen Bundesrepublik zu verweisen. Art. 13,1 des Grundgesetzes lautet: "Die Wohnung ist unverletzlich." Dieses Grundrecht wurde in der BRD abgeschafft. In Deutschland gibt es keinen Bereich mehr der nicht durch technische Überwachung ständig ausspioniert werden darf. Offiziell begründet in der angeblichen Gefahr der organisierten Kriminalität sollen in Zukunft jedermann belauscht werden dürfen. Der Vermieter wird gezwungen die Wohnung zum Verwanzen zu öffnen, der Chef wird gezwungen das Telefon des Mitarbeiters manipulieren zu lassen, die Putzfrau wird gezwungen mitzuarbeiten. Alles wegen einer angeblich vorhandenen Kriminalität, die schon seit Jahren mit eben diesen genannten Mitteln bekämpft wird. Eine Generalschlag gegen die Freiheit der Bürger ist im Gange , wie ihn unsere DDR schon auf Grund der technischen Möglichkeiten nie hätte betreiben können. Und so sieht es aus in der BRD! Hier ist die Telekom verpflichtet, auf eigene Kosten, also zu Lasten von jedermann, Abhöreinrichtungen zu installieren, die von staatlicher Seite jederzeit unbemerkt zugeschaltet werden können. dpa/Bonn 8.8.98 Die Zahl der Telefonüberwachungen ist 1997 deutlich gestiegen. Im Bundesgebiet und im Geschäftsbereich des Generalbundesanwaltes wurden 1990 Überwachungen angeordnet. Betroffen waren 4535 Bürger (puls 42,4%). Dies Zahlen teilte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP Fraktion Jörg van Essen auf der Basis von aktuellen Zahlen des Justizministeriums mit. |
Aus mitgeschnittenene
Dienstbesprechungen: Mielke: Wir müssen alles erfahren, es darf nichts an uns vorbeigehen! Lieber Millionen retten als einen Bandit, der die Toten bringt! |
Aufklärungs- und Lehrfilme
der Staatssicherheit: Der
Revisor |
Urteil des
Bundesgerichtshofes: Verbindung zur RAF bleibt
ungesühnt -keine weiteren Prozesse in Sicht -
von THOMAS SCHMOLL Berlin/AP. Knapp neun Jahre nach dem Mauerfall hat die Justiz ein dunkles Kapitel der jüngeren deutschen Geschichte geschlossen. Während noch zahlreiche Prozesse beispielsweise wegen der Mauer- Toten laufen, ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbindung zwischen der Staatssicherheit und der Rote-Armee-Fraktion (RAF) beendet. Trotz mehr als fünfjähnger Untersuchungen wurde kein einziger Stasi-Helfer wegen der StasiRAF-Connection belangt. Auch der Chef des riesigen Spitzel-Apparates, Erich Mielke, kam in dieser Sache ungeschoren davon. Die Vorwürfe - gegen Mielke und seinen Stellvertreter Gerhard Neiber war zeitweise gar wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden - waren nach Auffassung von Experten nicht zweifelsfrei zu beweisen. Außerdem sprach der Bundesgerichtshof im März 1998 drei frühere Stasi-Offiziere vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung frei, die ein Jahr zuvor vom Berliner Landgericht zu Geldstrafen bis zu 5000 Mark auf Bewährung verurteilt worden waren. Sie hatten zehn prominenten RAF-Aussteigern beim Untertauchen in der DDR geholfen. Die DDR sei nicht verpflichtet gewesen, der Bundesrepublik den Aufenthaltsort der im Westen steckbrieflich Gesuchten preiszugeben, hieß es. Das Berliner Landgericht lehnte daraufhin die Eröffnung eines Prozesses gegen Neiber und den ehemaligen Leiter der für Terrorabwehr zuständigen Stasi-Hauptabteilung XXII, Horst Franz, ab. Die Stasi hatte Anfang der 80er den RAF-Aussteigern, die der Gewalt abgeschworen hatten, eine neue Identität in der DDR verschafft. Die Ex-Terroristen gehörten der RAF-Kommandoebene an und waren in aufsehenerregende Attentate verstrickt, darunter der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer. Die alte westdeutsche Politikergarde dürfte nicht unzufrieden über die Entscheidung der Gerichte sein. Vor und während des ersten Prozesses waren Spekulationen wieder in Gang gekommen, dieBundesrepublik habe jahrelang gewußt, daß die RAF-Aussteiger in der DDR lebten. Der mitangeklagte Ex-Stasi-Offizier Harry Dahl hatte erklärt, es habe darüber sogar eine Absprache zwischen Bundeskanzler Helmut Schmidt und DDR-Staatschef Erich Honecker gegeben. Die Verteidigung hatte während der Revisionsverhandlurig betont, dies beweisen zu können. |
Gefangenenlager
- Eine weitere aufgeputschte Medienlüge stellen
unsere veröffentlichten -Geheimen
Kommandosachen- für den Fall eines eventuellen
Kriegszustandes dar. Eine wohl jedem Staat zustehende Möglichkeit der Internierung von feindlichen, negativen Kräften im Kampf um unser Vaterland wird hochgespielt und zu einer Möglichkeit der Inhaftierung von Zigtausenden von Unschuldigen Bürgern der DDR angeprangert. Jeder der rechnen kann, muß bei den angegebenen Zahlen stutzig werden. So soll beispielsweise dass Pionierlager "Friedrich Engels" im altmärkischen Bertingen innerhalb von 24 Stunden mit "Wachtürmen" umgeben sein (MZ 27.2.98. Isolierungslager und Vorbeugekomplexe werden schlichte, im Kampffalle aus der Verpflichtung zur Humanität notwendige Gefangenenlager uminterpretiert. Man hat keine Skrupel diese mit KZs zu vergleichen. Und
wie ist es mit der BRD? Lüge XXXX -
Killerkommandos |
Berufsverbote Ein heißes Eisen ist nach wie vor die Frage, inwieweit sich eine frühere Tätigkeit für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR auf eine heutige Berufstätigkeit beim Staat auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun erneut Stellung bezogen und nun die Umstände des Einzelfalles mehr in den Mittelpunkt seiner Betrachtung gerückt. Hat ein Bewerber um ein öffentliches Amt bei der Einstellung geschwindelt und im Fragebogen nicht seine frühere Tätigkeit für die Stasi angegeben, könne er nicht ohne weiteres gekündigt werden. Vielmehr komme es darauf an, wie lange die Tätigkeit für die Stasi zurückliegt, wie lange sie gedauert hat und wie schwerwiegend sie war. Im entschiedenen Fall handelte es sich nur um eine dreimonatige Berichtstätig- keit. Zudem war die Angestellte damals Studentin am Institut für Lehrerbildung und erst 18 Jahre alt. Schon das Bundes- verfassungsgericht hat vor einigen Jahren beschlossen, daß Tätigkeiten fur das Ministerium für Staatssicherheit, die vor 1970 abgeschlossen sind, keine oder jedenfalis nur äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand des jetzigen Arheitsverhältnisses haben. Anßerdem darf auch die "Nach-Wende-Tätigkeit" bei einer Gesamtbeurteilung nicht unberücksichtigt bleiben. Urteil vom 4. Dezember 1997 2 AZR Andreo Nasemann |
"Im vorliegenden Verfahren ist festgestellt worden, daß die rechtswidrig in Westberlin tätige Dienststelle des westdeutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz ein ganzes System der Ermittlungen organisiert hat, um .. Urteil des Obersten Gerichtes der DDR vom 16.8. 1961 (Az:ZSt (I) 3/61) In dem Urteil des Stadtgerichts Berlin vom 26.5.1954 (Az.: (101 d) I b 269/53 (19/54) wurde festgestellt, daß es sich bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz um eine "Verbrecherorganisation" handelt!" |
10
unsererGenossen sitzen heute noch in Haft!
6800 unsererGenossen werden oder wurden verfolgt!
Keiner der BRD Spione in der DDR wurde für dasselbige
Tun gegen unser Vaterland zur Rechenschaft gezogen!
Mielke
Geheimhaltung und Sicherheit (NVA) mit diesem Link verlassen Sie unsere Seiten - besuchen Sie uns bald wieder! |