Das Staatswappen der DDR
Nachricht vom 20.11.04
Berlin (dpa). Das Staatswappen der DDR ist nicht mehr patentrechtlich geschützt und steht als freies Markenzeichen jedem zur Verfügung.
Das Münchner Marken-und Patentamt habe jetzt eine frühere Markeneintragung, die ein Karlsruher Geschäftsmann erreicht hatte, wieder gelöscht, teilte der Berliner Eulenspiegel Verlag, der die Löschung beantragt hatte, mit.

Bei dem Symbol handele es sich im wesentlichen um ein Kennzeichen für eine bestimmte regionale Herkunft, womit Waren und Leistungen aus den neuen Bundesländern verbunden würden, hieß es in der Begründung des Patentamtes, wie Verlagsleiter Matthias Oehme sagte. Dieses Markenzeichen könne nicht von einer Privatperson geschützt werden, sondern stehe der Allgemeinheit zur Verfügung. Gleichzeitig hatte der Verlag beim Hamburger Landgericht das Urheberrecht am Staatswappen für den Karikaturisten Heinz Behling als wesentlichen Schöpfer dieses Zeichens eingeklagt. Der Verlag werde nach der jetzigen Münchner Patent-Entscheidung diese Sache nicht mehr weiterverfolgen, sagte Oehme. Er prüft auch noch, welche Auswirkungen die Münchner Entscheidung auf andere Streitgegenstände wie das SED-Symbol oder das FDJ-Emblem haben werde.

Die Anmeldung des Karlsruher Geschäftsmannes beim Marken-und Patentamt galt nur für bestimmte Warenbereiche wie Textilien (T-Shirts und Ähnliches), Geschirr und Feuerzeuge. Ein staatliches Hoheitszeichen kann als Marke nicht geschützt werden, "wenn es lebt, gegenwärtig benutzt wird", also "politisch aktiv" ist. Historische Kennzeichen können jedoch unter Umständen als Markenzeichen eingetragen werden.

OTZ vom 20.11.04.

Letzte Aktualisierung12.04.2005