Die Staatsgrenze der DDR
- der antifaschistische Schutzwall

Unsere Staatgrenze im Überblick
Übernahme der Grenzschutzfunktionen von den Truppen der Sowjetarmme 1. Dezember 1955
Kurzer geschichtlicher Überblick
Die ersten Schutzmassnahmen der Staatsgrenze wurden durch die sowjetische Kontrollkommission befohlen und waren unter den damaligen Spannungen und Gegebenheiten angemessener Natur. 
Drahtverhau und Strassensperren, einen zwei mal im Jahr zu pflügenden Schutzstreifen und eine 5 km Sicherheitszone, die nur mit Passierschein zu betreten war. 
Nach mehreren spektakulären Übergriffen der Westallierten wurde die Grenze auf Befehl des sowjetischen Oberkommandierenden zusätzlich mit Minenfeldern und Beobachtungstürmen gesichert. 
Erst die wirksamen Sperrelemente, die Selbstschussanlagen SM 70 verhinderten ab 1970 deutlich die Übergriffe auf die Grenzauthorität der DDR. 1984 entschloss sich Erich Honecker die Schutzanlagen zum Teil zu beseitigen. Der Schiessbefehl blieb bestehen. Dieser ist in der BRD bei den Grenztruppen im Übrigen damals, wie heute noch ebenso vorhanden und gültig. 
Todesereignisse sind immer traurig und des Nachdenkens pflichtig, jedoch sollte es erlaubt sein zu relativieren. Bis 1961 starben 160 Personen bei Grenzverletzungen. Bis 1998 kam es zu 756 Todesfällen. 
Jedes Jahr sterben in der BRD im Durchschnitt 15-20 Personen alleine durch "unsachgemässe Benutzung der Schusswaffen" durch die Polizeibehörden. Dies entspricht in etwa der o.g. Zahl. 

Letzte Aktualisierung 05.06.2005