Die Staatsgrenze der DDR
- der antifaschistische Schutzwall
Unsere Staatgrenze im Überblick
Übernahme der Grenzschutzfunktionen von den Truppen der
Sowjetarmme 1. Dezember 1955Kurzer geschichtlicher Überblick
Die ersten
Schutzmassnahmen der Staatsgrenze wurden durch die
sowjetische Kontrollkommission befohlen und waren unter
den damaligen Spannungen und Gegebenheiten angemessener
Natur.
Drahtverhau und
Strassensperren, einen zwei mal im Jahr zu pflügenden
Schutzstreifen und eine 5 km Sicherheitszone, die nur mit
Passierschein zu betreten war.
Nach mehreren
spektakulären Übergriffen der Westallierten wurde die
Grenze auf Befehl des sowjetischen Oberkommandierenden
zusätzlich mit Minenfeldern und Beobachtungstürmen
gesichert.
Erst die wirksamen
Sperrelemente, die Selbstschussanlagen SM 70 verhinderten
ab 1970 deutlich die Übergriffe auf die Grenzauthorität
der DDR. 1984 entschloss sich Erich Honecker die
Schutzanlagen zum Teil zu beseitigen. Der Schiessbefehl
blieb bestehen. Dieser ist in der BRD bei den
Grenztruppen im Übrigen damals, wie heute noch ebenso
vorhanden und gültig.
Todesereignisse
sind immer traurig und des Nachdenkens pflichtig, jedoch
sollte es erlaubt sein zu relativieren. Bis 1961 starben
160 Personen bei Grenzverletzungen. Bis 1998 kam es zu
756 Todesfällen.
Jedes Jahr sterben
in der BRD im Durchschnitt 15-20 Personen alleine durch
"unsachgemässe Benutzung der Schusswaffen"
durch die Polizeibehörden. Dies entspricht in etwa der
o.g. Zahl.
Letzte
Aktualisierung 05.06.2005
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